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BPatG, 27.07.2004 - 33 W (pat) 326/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 255/02
Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 33 W (pat) 326/01
Der Senat hat der Anmelderin in (anonymisierten) Kopien seinen Beschluss vom 6. Mai 2003 in der Sache 33 W (pat) 255/02, mit dem die Markenanmeldung 301 10 652.5 - "FörderRente" (für Versicherungswesen) zurückgewiesen worden ist, und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2004 in der Sache I ZB 17/03, mit dem die gegen den o.g. Senatsbeschluss gerichtete Rechtsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, zur Gewährung rechtlichen Gehörs übersandt.Zur Begründung kann zunächst vollumfänglich auf den Senatsbeschluss vom 6. Mai 2003 in der Sache 33 W (pat) 255/02 verwiesen werden, in dem die Beschwerde einer anderer Anmelderin gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung "FörderRente" für die Dienstleistung "Versicherungswesen" zurückgewiesen worden ist.
- BGH, 29.04.2004 - I ZB 17/03
Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Bundespatentgericht; …
Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 33 W (pat) 326/01
Der Senat hat der Anmelderin in (anonymisierten) Kopien seinen Beschluss vom 6. Mai 2003 in der Sache 33 W (pat) 255/02, mit dem die Markenanmeldung 301 10 652.5 - "FörderRente" (für Versicherungswesen) zurückgewiesen worden ist, und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2004 in der Sache I ZB 17/03, mit dem die gegen den o.g. Senatsbeschluss gerichtete Rechtsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, zur Gewährung rechtlichen Gehörs übersandt.